BMFSFJ legt Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes vor

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Adoption keine Rechte

Im Zuge der geplanten Modernisierung des Adoptionsrechts hat die Bundesregierung nun den Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes vorgelegt.

Umgesetzt durch einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sollen alle an einer Adoption Beteiligten künftig verbesserte Unterstützung und Beratung erhalten. Dies soll durch das Einrichten von Adoptionsvermittlungsstellen geschehen, was Aufgabe der Jugendämter und Landesjugendämter sein wird. Vor Ausspruch der Adoption sollen diese Adoptionsvermittlungsstellen bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Parteien vornehmen, die, falls alle dies einvernehmlich so sehen, in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden kann. Die Beratungsleistung umfasst die altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption und die gemeinsame Klärung mit Herkunftseltern und den Adoptiveltern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Im Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, dass Herkunftseltern ein Recht erhalten, Zugang zu jenen Informationen über das Kind zu erhalten, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle gegeben haben. Geplant ist, dass ebenso die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände eine Befugnis zur Adoptionsvermittlung erhalten sollen.

Bei Auslandsadoptionen sieht der Gesetzesentwurf schärfere Auflagen vor: Auslandsadoptionen sollen künftig nur dann durchgeführt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich sind. Neben einem verpflichtenden Anerkennungsverfahren im Inland von Adoptionsbeschlüssen, die im Ausland erfolgten, soll hier auch künftig die Vermittlung von Auslandsadoptionen zwingend über eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen.

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