Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe
Beraten wurde von Sachverständigen der Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439).Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Josef Koch, Geschäftsführer der IGfH , vertrat die Verbände für Erziehungshilfe in Deutschland. Die Anhörung kann hier verfolgt werden: https://bit.ly/3T6ehL2. Fortlaufende Informationen der IGfH https://bit.ly/3s1H5It Die Vertreter*innen der Verbände und der Careleaver*innen haben insgesamt den Gesetzentwurf begrüßt. Alle haben jedoch noch einmal auf die drohende Ungleichbehandlung von benachteiligten und jungen Menschen mit Behinderung in geförderten Ausbildungsmaßnahmen nach dem SGB III hingewiesen und die analoge Befreiung von der Kostenheranziehung im Rahmen des so genannten Ausbildungsgeldes nach SGB III gefordert. Auch die kommunale Seite hat betont, dass bei Abschaffung der Kostenheranziehung eine Nachbesserung beim Ausbildungsgeld erfolgen muss. Die Verabschiedung des Gesetzes wird voraussichtlich am 9.11.2022 im Bundestag erfolgen. Die IGfH ist verhalten optimistisch, dass ein konkreter Vorschlag zur zumindest teilweise Befreiung von der Kostenheranziehung in Bezug auf das Ausbildungsgeld noch dem Gesetzentwurf beigefügt wird.