SGB VIII Reform
Auf dem zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Am 16.09.2024 veröffentlichte das BMFSFJ den Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, kurz Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Ziel des neuen Bundesgesetzes ist, die sozialrechtliche Zuständigkeit für die Eingliederungshilfen junger Menschen aus dem SGB IX auf die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zu übertragen und weitere Grundlagen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen. Dem Gesetzesentwurf ging ein rund einjähriger Beteiligungsprozess (www.gemeinsam-zum-ziel.org) des BMFSFJ – unter intensiver Mitwirkung der IGfH – voraus.
In ihren vielfältigen Stellungnahmen spricht sich die IGfH ausdrücklich für die Zusammenführung der Leistungen zur Teilhabe für junge Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe aus und wirbt für die Verabschiedung des Bundesgesetzes in dieser Legislatur. Gleichzeitig sieht die IGfH dringenden Bedarf an Nachbesserungen und Weiterentwicklungen.