Verfahrenslots*innen in den Jugendämtern
Mit Inkrafttreten der sogenannten 2. Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ( KJSG ) sind seit dem 01.01.2024 Verfahrenslots*innen in den Jugendämtern tätig. Zum einen ist es Aufgabe der Verfahrenslots*innen, Familien und junge Menschen mit Beeinträchtigungen „aus einer Hand“ zu Leistungen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zu beraten und sie bei der Antragsstellung sowie im Antragsverfahren zu unterstützen. Zum anderen liegt der Auftrag der Verfahrenslots*innen laut KJSG in der Beratung und Unterstützung der Jugendämter bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe.
In verschiedenen Modellprojekten und Publikationen wurde die praktische Umsetzung der neuen Funktionsstellen diskutiert, insbesondere die Ausgestaltung ihres Profils, die fachlichen Anforderungen, die strukturelle Anbindung und die notwendigen Qualifikationen. In der rechten Spalte befindet sich eine Sammlung aktueller Positionen, Empfehlungen und Projekte zur Beschreibung und Ausgestaltung der Rolle der Verfahrenslots*innen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).