Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet

Bundestag und Bundesrat stimmen neuem SGB VIII zu
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Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 10. Juni 2021 in Kraft

 

Der Bundesrat hat am Freitag, den 7. Mai dem am 22. April 2021 vom Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedeten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG ) zugestimmt. Das Gesetz muss jetzt vom Bundespräsidenten gezeichnet werden und wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der weit überwiegende Teil des Gesetzes tritt dann zum 10. Juni 2021 in Kraft. Ausgenommen davon sind die Stufe 2 und 3 des Inklusionskonzeptes. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich das vorliegende Gesetz und „die damit verbundene fachliche Reform des SGB VIII“. Auf der anderen Seite wird von der Bundesregierung ein dauerhafter Kostenausgleich für die mit dem Gesetz verbundenen Mehrkosten für die Länder und Kommunen gefordert.

In der Entschließung des Bundestages zum KJSG (Bundesratsdrucksache zu 319/21) wird auf Seite 7 deutlich auf fachliche Projekte der letzten Jahre Bezug genommen. So wird die engagierte Beteiligung ehemaliger Adressatinnen und Adressaten, besonders über den Careleaver Deutschland e.V., hervorgehoben, aber auch das Engagement für das Forschungsprojekt „Care Leaver Statistics“, mit dem erstmalig in einer Längsschnittstudie Daten gewonnen werden können, die helfen, Gelingensfaktoren für das Aufwachsen in Pflegefamilien oder Wohngruppen bzw. Einrichtungen zu definieren sowie „die wichtigen fachlichen Impulse aus praxis- und beteiligungsorientierten, wissenschaftlich begleiteten und öffentlich geförderten Initiativen wie dem Zukunftsforum „Heimerziehung“ oder dem Dialogforum „Pflegekinderhilfe“.

Das SGB VIII bekommt 10 substanziell neue Paragrafen und eine ganze Reihe weiterer Veränderungen. Die Themenschwerpunkte des Regierungsentwurfs gliedern sich in die folgenden Punkte:

  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Leider ist von Seiten des Bundes nicht beabsichtigt einen neuen kompletten Gesetzesentwurf zu veröffentlichen. Hilfreiche Orientierungshilfen finden Sie in der Synpose des DIJUF und in den Zusammenstellungen der IGfH und anderer Verbände. 

 

Debatte zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundestag | 22. April 2021

Link zum Mitschnitt

 

Debatte im Bundestag

 

 

Debatte zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundesrat | 07. Mai 2021

Link zum Mitschnitt

 

Bundesrat_Debatte