Antrag der FDP-Fraktion auf Abschaffung des Kostenbeitrags für Pflegekinder und junge Menschen in stationären Hilfen

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Geldstapel

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In einem Antrag (19/26158) fordert sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.

Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssen, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.

Die IGfH , Care Leaver e.V. Deutschland und andere Organisationen haben dies schon mit Beginn der SGB VIII-Novellierung gefordert (siehe Careleaver*innen Stellungnahme zum KJSG-Referent*innenentwurf).

Quelle: heute im bundestag vom 28.01.2021

 

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