BMAS legt Anpassungsvorschläoge des „Corona-Gesetzes“ vor

Paritätischer bezieht Stellung, u.a. zu Auswirkungen auf Kinder- und Jugendhilfe
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Aus einer aktuellen Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands geht hervor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Abend des 24.04.2020 Anpassungsvorschläge bezüglich des „Corona-Gesetzes“ vorgelegt hat, das am 27.03.2020 in Kraft getreten ist. Bereits am 29.04.2020 sei das Bundeskabinett damit befasst, wobei die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat für den 15.05.2020 vorgesehen ist.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat daraufhin sehr kurzfristig Stellung zu den geplanten Änderungen beziehen können. So beträfen die Änderungen im Entwurf des „Covid-Anpassungsgesetzes“ auch das „Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise“ (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, SodEG), das für Einrichtungen und Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe besonders relevant ist.

  • Die Anpassungen des SodEG finden sich im Gesetzentwurf ab Seite 8 unter "Artikel 5 - Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes". In Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe fordert der Paritätische in einer ersten kurzfristigen Stellungnahme Nachbesserungen beim Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Dringender Nachbesserungsbedarf wird in § 3 SodEG in Bezug auf die Höchstgrenze der Unterstützung gesehen, da 75% zu niedrig angesetzt ist, bzw. alternativ kann in § 4 SodEG vorgesehen werden, dass eine Anrechnung vorrangiger Mittel unterbleibt und auch kein Erstattungsanspruch nach § 4 SodEG besteht, solange die Summe von Zuschuss und bereiten Mitteln den zugrunde gelegten Monatsdurchschnitt nicht übersteigt.
  • Gefordert wird vom Paritätischen auch ein einheitlicher Rechtsweg nach § 7 SodEG (Finanzierungen nach SGB VIII oder Aufenthaltsgesetz treffen oft mit Integrationsmaßnahmen nach SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII zusammen). Um hier komplizierte und gar divergierende Verfahren zu vermeiden, sollte eine einheitliche Zuweisung zu den Sozialgerichten erfolgen.

Eine weitere Bewertung der Änderungen erfolgt, wenn der verabschiedete Gesetzestext vorliegt.
 

Zu den Anpassungsvorschlägen des BMAS
http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/75b247800df652dfc1258557004a96b0/$FILE/corona_200424_formulierung.pdf

 

Zur Stellungnahme des Paritätischen
http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/75b247800df652dfc1258557004a96b0/$FILE/corona_200426_Stelln.pdf

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