Bundesregierung veröffentlicht Bericht zur Situation von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland
Am 05.03.2020 hat die Bundesregierung den Bericht zur Situation von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Berichterstattung nach § 42e SGB VIII bzw. der Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher nach. Der Bericht umfasst Hintergründe und Ziele des Gesetzes, aktuelle Fallzahlen und Ergebnisse zur Situation von
umF
in Deutschland und z.T. auch mit Blick auf Fluchtursachen und die Lage in Herkunftsländern.
Zum Bericht
Stellungnahme der IGfH
Im Zuge der Berichterstattung hat das BMFSFJ Verbände, Organisationen und weitere Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich umF zur Evaluation des Gesetzes befragt – darunter auch die IGfH. Die IGfH hat sowohl zum Aufbau, zu inhaltlichen Dimensionen und der Art der Durchführung der Befragung ausführlich und kritisch Stellung bezogen. Zur systematischen Erfassung der Situation von umF in Deutschland und der Evaluation des § 42a SGB VIII hält die IGfH das derzeitige Evaluations-Verfahren nach wie vor für ungeeignet. Zukünftig sei ein längerfristiger dialogischer Prozess und eine qualitative, breit angelegte Befragung der Kinder und Jugendlichen selbst notwendig. Auch solle geklärt werden, welcher Auftrag konkret aus der Berichtspflicht folgt und welchen Zweck der Bericht erfüllen soll.