DIJuF-Rechtsgutachten zur Einwilligung in Coronatest im Wege der Notkompetenz aus § 42 Abs. 2 S. 4 SGB VIII
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In der aktuellen Situation kommt es vor, dass Inobhutnahme (ION)-Einrichtungen die Neuaufnahme von Kindern und Jugendlichen vom Vorliegen eines negativen Corona-Tests abhängig machen. Das Abwarten des Testergebnisses ist aber mit der ION als Eilmaßnahme nicht kompatibel. Zudem stellt sich die Frage, auf wessen Einwilligung es für die Durchführung des Tests ankommt. Das DIJuF hat sich deshalb auf Anfrage eines seiner Mitgliedsjugendämter ausführlich mit der Problematik der Unterbringung im Rahmen von ION angesichts der Corona-Pandemie befasst und hierzu ein DIJuF -Rechtsgutachten erstellt.
Quelle: DIJuF vom 17.11.2020
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