Eckpunkte zur Kindergrundsicherung werden intern abgestimmt

Gesetzentwurf im Herbst 2023
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Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Projekte des Bundesfamilienministeriums ( BMFSFJ ) bzw. der Ampel-Koalition. Geplant ist, die verschiedenen staatlichen Leistungen für Kinder, wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder im Bürgergeldbezug, Zuschüsse für Schul- und Freizeitaktivitäten und steuerliche Kinderfreibeträge zusammenzufassen und unbürokratischen Zugang zu einer einheitlichen Leistung zu ermöglichen. Denn viele Familien beantragen Gelder bislang nicht - wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden. Die Grundsicherung soll aus einem einheitlichen Garantiebetrag und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag bestehen.

 


Geplant ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft treten kann. Deshalb will das BMFSFJ im Herbst einen entsprechendem Gesetzesentwurf vorlegen.

Medienberichten zufolge (u.a. TAZ und WIWO vom 19.01.2023 ) stehen die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs nun fest und liegen derzeit noch zur internen Abstimmung mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe vor. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich in einem Interview mit tagesschau.de am 29.01.2023 weiter zum Vorhaben geäußert.