Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über unsere Homepage oder schriftlich bei der IGfH-Geschäftsstelle an.
Sofern im Programm unter einigen Veranstaltungen eine andere Anschrift oder Homepage für die Anmeldung angegeben ist, handelt es sich um Kooperationsveranstaltungen, die von einem anderen Fortbildungsträger verwaltet werden. Die Anmeldung für diese Kooperationsveranstaltungen senden Sie bitte direkt an die jeweils angegebene Institution.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung und Rechnung. Bitte bezahlen Sie die Tagungsgebühr nach deren Erhalt. Geben Sie auf dem Überweisungsformular unbedingt die Rechnungsnummer und Ihren Namen an. Ihre Anmeldung gilt mit dem Absenden des Anmeldeformulars als verbindlich. Sie übernehmen damit eine Zahlungsverpflichtung über die im Programm ausgewiesene Tagungsgebühr. Sollte die Tagung bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht. Um die günstigen Preise im Ü/V-Bereich zu sichern, ist eine separate Ausweisung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Durchführung:
Es werden in der Regel nur solche Veranstaltungen durchgeführt, zu denen sich mindestens acht Personen angemeldet haben. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, werden Sie nach Anmeldeschluss umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren erstatten wir in voller Höhe zurück. Bei dringenden organisatorischen Erfordernissen behalten wir uns vor, ReferentInnen auszutauschen. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf einen zweiten Referenten, auch wenn wir uns selbstverständlich bemühen werden, die Veranstaltung wie angekündigt durchzuführen. Bei mehrteiligen Weiterbildungen besteht, für den Fall dass ein Modul versäumt wurde, kein Anrecht darauf, das Versäumte zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Eventuell können davon auch Zertifizierungen betroffen sein. Für Personen- oder Sachschäden übernimmt die IGfH keine Haftung.
Rücktritt:
Ein Rücktritt von der Teilnahme muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der folgenden Rücktrittsfristen ist der Posteingang bei der IGfH-Geschäftsstelle. Bis zur Anmeldebestätigung sind keine Kosten mit dem Rücktritt verbunden. Bei späterem Rücktritt werden folgende Gebühren berechnet:
▪▪ bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung pauschal 30 € Bearbeitungsgebühr
▪▪ bis zwei Wochen vorher 50 Prozent des Teilnahmebeitrags
▪▪ Bei späterer Rücktrittserklärung oder Nichtteilnahme (auch bei Krankheit) muss
der volle Teilnahmebeitrag gezahlt werden. Das Stellen einer Ersatzperson ist möglich.
Hinweise zum Ablauf:
In der Regel beginnen die Veranstaltungen der IGfH am ersten Tag um 14.00 Uhr und enden am letzten Tag um 13.00 Uhr. Abweichungen davon werden entweder aus zusätzlichen Programmausschreibungen deutlich oder den angemeldeten TeilnehmerInnen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Fragen zu Anmeldungs- und Zahlungsmodalitäten beantwortet Ihnen gerne:
Sabine Isenmann, 069/633 986-14, sabine.isenmann@igfh.de