Inklusive SGB-VIII-Reform zusammenhängend umsetzen!

Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände
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Die Fachverbände der Erziehungshilfe AFET , BVkE , Caritas, IGfH und EREV begrüßen in einem Zwischenruf den breit angelegten Beteiligungsprozess, um das SGB VIII in einem neuen Anlauf weiterzuentwickeln.

Die Fachverbände fordern in ihrem Zwischenruf  ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht für alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung. Dieses muss inklusiv und zusammenhängend ausgestaltet sein! Ohne die zusammenhängende Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes besteht die Gefahr der Zersplitterung der einzelnen Leistungsteile und eine unterschiedliche Ausgestaltung der Hilfen für die einzelnen Zielgruppen wie zum Beispiel Pflegekinder oder Care Leaver oder Eltern psychisch kranker Kinder. Hierzu gehört auch der Gesetzesantrag zum § 45 ff. SGB VIII einzelner Bundesländer. Auch hier gilt es, die Zusammenhänge des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu beachten. Unsicherheiten in der Praxis bei der Weiterentwicklung des Kinder- und  Jugendhilfegesetzes können abgewendet werden, wenn die Bezüge der geplanten Einzelregelungen deutlich werden und rechtlich klargestellt sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Definition des Einrichtungsbegriffs im SGB VIII mit umfassender Berücksichtigung aller professionellen familienanalogen Angebotsformen, Erziehungsstellen, Projektstellen etc. Da die Hilfen im Kinder- und Jugendhilfegesetz miteinander verwoben sind, führt die Veränderung einzelner Teilbereiche dazu, dass das gemeinsame Ziel des Rechtes auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Frage gestellt ist, so die Erklärung der Fachverbände.

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