Institutioneller Missbrauch in der Jugendhilfe muss (auch juristisch) sanktioniert und darf nicht toleriert werden!

Stellungnahme der IGfH anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023
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Teenager sagt "Stopp!"

Mit Unverständnis und Empörung reagiert der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) als deutschlandweiter sowie international tätiger Fachverband der erzieherischen Hilfen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime der Haasenburg GmbH rechtswidrig gewesen sei. Nach einem intensiven Prozess, der durch die Initiative betroffener junger Menschen angestoßen wurde und mit der dringend notwendigen Schließung der „Haasenburg“ endete, war deutlich geworden, dass in dieser Einrichtung Bedingungen herrschten, die in keiner Weise fachlich, rechtlich und sozial hinnehmbar waren. Gerade im Zusammenhang mit der „Haasenburg“ und dem nunmehr öffentlich gewordenen Entscheidung eines Gerichts drückt der Vorstand der IGfH seine Empörung aus, dass es möglich ist, die Rechte von jungen Menschen in dieser Weise in Frage zu stellen und zu ignorieren. Der Vorstand der IGfH fordert dazu auf, diese Entscheidung zu revidieren!

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