Klientenpartizipation in der niederländischen Jugendhilfe

Kitty Jurrius, Leo Rutjes,

Die Beteiligung von KlientInnen ist ein wichtiges Thema in der niederländischen Jugendhilfe. Zunehmend etabliert sich die Überzeugung, dass sowohl die Jugendhilfeeinrichtungen als auch der Klient oder die Klientin von Mitbestimmung profitieren. Inzwischen gibt es ein neues Jugendhilfegesetz und weitere gesetzliche Regelungen, die dazu beigetragen haben, dass in den Niederlanden umfassende Entwicklungen auf dem Gebiet der Partizipation von KlientInnen stattfinden.

Im vorliegenden Artikel wollen wir uns mit einigen erfolgreichen partizipativen Praktiken in der niederländischen Jugendhilfe beschäftigen. Zunächst werden die jugendhilfespezifischen gesetzlichen Regelungen skizziert. Anschließend werden aus der Perspektive und vor dem Hintergrund der Erfahrungen der gemeinnützigen Stiftung Alexander[1] die Entwicklungen in Bezug auf Klientenpartizipation der vergangenen Jahre beleuchtet und einige erfolgreiche Beispiele der Klientenbeteiligung vorgestellt. Der Artikel endet mit einer Reflektion zum heutigen Stand der Partizipation von KlientInnen sowie mit einem Ausblick darauf, was es zukünftig zu erreichen gilt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie unten stehend.

[1] Die Stiftung Alexander ist ein nicht-kommerzielles landesweit tätiges Institut für Jugendpartizipation und partizipative Forschung mit Jugendlichen, welches (partizipative) Forschungsprojekte durchführt, neue Instrumente entwickelt bzw. ihre adäquate Implementierung unterstützt. Weitere Informationen über Auftraggeber, Methodiken und Publikationen sind unter www.st-alexander.nl zu finden.