"...in der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren." Anmerkungen zur Balance zwischen Dienstleistungs- und Schutzauftrag des Jugendamts im Kontext des neu gefassten § 1666 BGB

Quelle
Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 10/2008, Seite 396-404
Jahr
2008