Örtliche Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Plädoyer für die Verbindung von zügiger Leistungsgewährung (§ 14 SGB IX) UND Fallzuständigkeit am Lebensort der Familie (§§ 86 ff. SGB VIII)

Quelle
Das Jugendamt 93 (6), S. 282–285
Jahr
2020