Pflegesätze, die für die Unterbringung von Kindern in einem Kinderhaus gezahlt werden, sind keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. September 1998 XI R 11/98; veröffentlicht im Bundessteuerblatt 1999 Teil Il, S. 133 f
Quelle
Forum Erziehungshilfen 5 (4), S. 255
Jahr
1999