Prüfsteine auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII

SGB VIII Reformprozess | Oktober 2018
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Prüfsteine

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD erneut vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ( KJSG ) weiterzuentwickeln. Grundlage für diese Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe soll ein breiter Beteiligungsprozess mit Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen sein. Dabei sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit einfließen. Der Start der Initiative erfolgt am 6.11.2018 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin von Seiten des Bundesministeriums ( BMFSFJ ). Kernpunkt des neu gestarteten SGB VIII Diskurs von Seiten des BMFSFJ soll ein einjähriger Beratungsprozess in einer Arbeitsgruppe mit rund 50 Mitgliedern sein, in der alle relevanten Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und auch der Gesundheitshilfe sowie Länder und Kommunen vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe, die Frau Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks leitet, soll – eng angelegt an die Konzeption der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“ – zentrale Themen der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in mehreren Sitzungen im kommenden Jahr behandeln. Ausführlichere Informationen zum aktuellen Stand des Reformprozess finden Sie online als IGfH-Notiz. Vor dem Hintergrund dieser neuen Versuche einer Fortentwicklung der fachlichen Grundlagen des SGB VIII – insbesondere unter der Zielperspektive des Einbezuges behinderter Kinder und Jugendlicher in die Weiterentwicklung der Jugendhilfe – wollen die Erziehungshilfeverbände Deutschlands, AFET , BVKE, EREV und IGfH an grundlegende Fragen und Prüfsteine in aktualisierter Form erinnern und zur Debatte über diese und andere Fragen mit Hilfeadressat_innen und Fachkräften auffordern. Fragen sind u.a.

  1. Inklusion ‒ Hülle oder Paradigma eines Gesetzes? Wird der Inklusionsanspruch in der Systematik und im Aufbau eines neuen Gesetzes deutlich oder finden vornehmlich spezialisierte und/oder exkludierende Leistungen Platz?
  2. Wie gestalten sich Leistungsansprüche und die Zugänge zu Leistungen?
  3. Welche „echten“ rechtsverbindlichen Leistungsansprüche auf pädagogische Hilfen zur Erziehung stehen Kindern und Jugendlichen zukünftig zu?
  4. Wie werden die Einhaltung und die Überprüfung der Reformziele sichergestellt?
  5. Sehen mögliche Reformen Länderrechtsvorbehalte und Länderregelungen vor, die zu Veränderungen/Einschränkungen durch die Länder führen können?

Eine vollständige und umfangreiche Ausarbeitung der Prüfsteine liegt vor, s.u.. Gleichzeitig brachten die Erziehungsfachverbände am 16.10.2018 in Form eines parlamentarischen Gespräches zum Thema Elternpartizipation und Elternarbeit und in Form eines Fachgespräches zum Kinderschutz mit der Staatssekretärin, Juliane Seifert, im Bundesministerium ihre Fragen und Positionen zu einer Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Zudem fand unter Moderation der IGfH (vertreten durch Hans-Ullrich Krause und Josef Koch) und dem Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V. (vertreten durch Lothar Dietrich und Sina-Sophie Stern) die Fortsetzung der gemeinsamen AG zur Gestaltung eines inklusiven SGB VIII zwischen Fachverbänden der Behindertenhilfe und der Erziehungshilfe am 14.09.2018 statt. Schwerpunktthema war vor allem die Zugänglichkeit von Beratungsangeboten. Der nächste Termin zur gemeinsamen Arbeit ist dann der 23.11.2018.