Übergang aus der Stationären Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in Deutschland

Expertise für das Projekt "Was kommt nach der Erziehungshilfe?"

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Die Regelungen des § 41 sollten seit in Kraft treten des SGB VIII 1990/1991 auch erstmalige erzieherische Hilfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres ermöglichen, so dass junge Volljährige, die sich mit dem Einstieg in die Berufswelt schwer tun oder die auf sich allein gestellt in ein tiefes Loch fallen würden, auf Leistungen der Hilfen zur Erziehung zurückgreifen können. Durch Novellierung des SGB VIII 1993 sind zudem einzelne Leistungen für junge Volljährige nicht mehr an die Bestätigung durch den Jugendstaatsanwalt bzw. den Jugendrichter geknüpft.

Die von Nüsken vorgenomme Analyse der aktuellen Situation der jungen Erwachsenden im Übergang aus den Hilfesystemen (Care Leaver) zeigt, dass wesentliche Herausforderungen in der verbindlichen strukturellen Zusammenarbeit der Leistungsträger liegen. Aufgabe des Gesetzgebers wäre hier der Erlass hinreichend bindender Kooperationsverpflichtungen genauso wie die Regelung entsprechender Vorleistungsgebote. Für die Konzepte der Leistungserbringung im Einzelfall bzw. auf der kommunalen Ebene erscheint die Einrichtung von gemeinsamen Anlaufstellen zur Klärung und Koordinierung von Hilfebedarfen und Leistungsgewährungen zwingend erforderlich. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe gilt es ferner – so die Studie - die Zugangs- und Abgangsproblematik bezogen auf die Hilfen für junge Volljährige schärfer in den Blick zu nehmen.

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Publikations-Typ
Themen
Autor*in
Preis
€8.00
ISBN
978-3-925146-87-9
Einbandart
Broschiert
Erscheinungsjahr
2014
Ausgabe
1. Auflage
Sammelband
Nein
Ausgabe Jahr
2014