"Interventionsprogramm Leistungen der Jugendhilfe (Erzieherische Hilfen) für hochgradig delinquente und/oder deviante Kinder" des Landes Niedersachsen und "Clearingstelle für massiv-dissoziale und kriminell auffällige Kinder" des Freistaates Bayern
Sowohl das Niedersächsische Kultusministerium als auch das Bayerische Sozialministerium planen den Ausbau von geschlossenen Plätzen in Einrichtungen der Jugendhilfe für delinquente Kinder.
Der Vorstand der IGfH setzt sich in der Stellungnahme mit den genannten Initiativen auseinander und spricht sich deutlich gegen die Vorhaben dieser beiden Bundesländer aus: Abgesehen vom empirisch belegten geringen praktischen Erfolg geschlossener Heimerziehung, der pädagogischen Fragwürdigkeit und der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit geschlossener Unterbringung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nach § 1631b BGB , würden sowohl das Niedersächsische Interventionsprogramm wie auch die in Bayern geplante "Clearingstelle" u.a. zur Folge haben, dass Jugendhilfe eindeutig (wieder) als Instrument von Bestrafung instrumentalisiert würde - zur Bestrafung strafunmündiger Kinder!