Junge Volljährige und Careleaver*innen im SGB VIII
Drei Forderungen für den Reformprozess
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Der Careleaver e.V., die Universität Hildesheim und die IGfH haben 3 Forderungen formuliert, dass und wie Leaving Care und die Begleitung von jungen Volljährigen im SGB VIII abgesichert werden müssen:
1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!
- Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind.
- Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein.
2. Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!
- Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen jetzt verwirklicht werden.
- Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII.
- Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden!
3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!
- Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung. Das ist gut so!
- Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige Kinder- und Jugendgrundsicherung.
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