Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!
Die Unterzeichnenden fordern auf zu Änderungen im SGB VIII: Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen, Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen!
In einem gemeinsamen Appell richten sich 14 Organisationen, darunter auch die IGfH , an die Politik und fordern Änderungen im SGB VIII für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft: die Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen und die Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen.
Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat das mehr als 120 Jahre alte Recht neu ausgerichtet und an Rechten und Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte die Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB ; 1790, 1795 BGB ) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB , § 1803 BGB ) gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden.
Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/ berufliche/ Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine* Vormund*in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich, auch in Krisen und Konflikten mit Behörden, begleitet (z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII).
Die Reform hat jedoch bei all ihren positiven Zielsetzungen für die Praxis erhebliche Problemlagen in der Umsetzung offengelassen. Nicht ausreichend am Kindeswohl orientierte Zuständigkeiten, Fallzahlobergrenzen im SGB VIII sowie mangelnde Vorkehrungen für die Sicherung der Finanzierung von Vereins- und Berufsvormundschaft stehen einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft im Wege.
Der Appell kommt zum Schluss: Eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft ist auf Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen und Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen angewiesen.