Referatsentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz
Stellungnahme der IGfH
Das BMFSFJ hat am 22.12.2010 einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen ( BKiSchG )" vorgelegt und die Verbände, so auch die IGfH , um Stellungnahme bis zum 15. Februar 2011 gebeten.
Der Gesetzentwurf beinhaltet
- die Einrichtung von Netzwerken Früher Hilfen auf der örtlichen Ebene
- den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes (Frühe Hilfen), der durch eine zeitlich befristete Bundesinitiative zum Aus- und Aufbau des Einsatzes von Familienhebammen flankiert wird
- eine weitere Qualifizierung des Schutzauftrags des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung
- die Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen (sog. „Jugendamtshopping“)
- eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher sog. Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt
- die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation fachlicher Standards sowie zum Abschluss von entsprechender Vereinbarungen mit der freien Jugendhilfe als Grundlage für die Finanzierung
- die Sicherung des Kindeswohls bei Ferienaufenthalten
- die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal in den erlaubnispflichtigen Einrichtungen
- die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit den Trägern der freien Jugendhilfe Instrumente zur Feststellung der aufgabenspezifischen Eignung ehrenamtlicher Personen zu vereinbaren
- und es werden die Ergebnisse des Projekts zur Entwicklung von Vorschlägen zur Neuordnung der Regelungen zur Örtlichen Zuständigkeit und zur Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen und umgesetzt".
(Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 107/2010, veröffentlicht am 14.12.2010)
Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Am 21.02.2011 findet eine Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf im BMFSFJ statt.