Reform des Vormundschaftsrechts

Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf vom 03.09.2018 des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“
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Die IGfH -Fachgruppe Erziehungstellen / Pflegefamilien hat zum zweiten Diskussionsteilentwurf vom 03.09.2018 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts“ eine Stellungnahme erstellt.

Die Fachgruppe begrüßt insgesamt die Stärkung der Beteiligung der Kinder in der Vormundschaft ausdrücklich. Sie hebt jedoch hervor, dass die Bestimmungen in §1778 BGB -E, Absatz 2 die Praxis eher verkomplizieren würde, als das notwendige Klarheit geschaffen werden würde. Die grundsätzliche Stärkung der Pflegeperson wird sehr begrüßt, die Fachgruppe ist sich jedoch einig, dass diese aber nicht mit dem §1778-E erreicht werde.

Weitere Stellungnahmen, die uns zur Verfügung stehen, sind ebenfalls unten abrufbar.