Stellungnahmen zur Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII"
In der 20. Legislaturperiode des deutschen Bundestages wurde beschlossen, dass das
BMFSFJ
die Gesetzesentwicklung des inklusiven SGB VIII durch einen strukturierten und mehrgliedrigen Beteiligungsprozess flankieren soll. Der Beteiligungsprozess soll in den Jahren 2022 bis 2023 laufen, die geplante Verabschiedung des Gesetzes ist für das Jahr 2024 anvisiert.
Ein Kernelement dieses Beteiligungsprozesses ist die Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII", die in die Ausgestaltung der Gesetzesinitiative stark eingebunden wird, Einschätzungen gibt und Stellung bezieht. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe umfasst ministerielle Vertreter*innen sowie Vertreter*innen aus Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe und Selbstvertretung von jungen Menschen und Eltern. Die AG kam erstmalig am 17.11.2022 zusammen und hat ihre Arbeit bis Ende 2023 mit fünf Sitzungen abgeschlossen. Die Leitung der Arbeitsgruppe hat Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfamilienministeriums inne. Für die Fachverbände der Erziehungshilfen
EREV
, BvKE,
IGfH
und
AFET
nimmt Dr. Björn Hagen (EREV) teil. Die detaillierte Besetzung der AG erfahren Sie hier.
Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe wurden Arbeitspapiere vom BMFSFJ erstellt und zur Kommentierung an die Mitglieder verschickt worden. Die Kommentierungen der Papiere durch die IGfH sind gebündelt im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden.
Die Begleitwebseite zum gesamten Prozess finden sie hier.