Wohnen/Wohnpolitik aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe

Impulspapier: Bündnis im Bereich Wohnen, AG im DPWV
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Junge Menschen aus der stationären Jugendhilfe brauchen bezahlbaren Wohnraum und bedarfsgerechte Begleitung

 

Junge Menschen, die in der stationären Jugendhilfe gelebt haben (Careleaver), verfügen i.d.R. über nur sehr wenig Geld für den eigenen Wohnraum. Oft finden Careleaver keinen Wohnraum, da ihr Aufenthalt in der Jugendhilfe als Stigma gesehen wird und sie mit einer Reihe von Vorurteilen konfrontiert werden. So wird ihnen unterstellt, sie seien Mietnomaden, würden die Wohnung zerstören oder auch den Hausfrieden durch ihr Verhalten stören. Es ist daher extrem schwer für junge Careleaver Wohnraum zu finden.

Junge Menschen in stationären Hilfen werden von den zuständigen Jugendämtern oftmals mit dem 18. Geburtstag oder kurz danach in die Eigenständigkeit gedrängt. Sie werden gezwungen, eine eigene Wohnung zu suchen – unabhängig von ihren persönlichen Wünschen, ihrem Entwicklungsstand und der Ausbildungssituation sowie ihrer existenziellen Absicherung. Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII werden oftmals nicht oder nur kurzfristig gewährt. Selbst wenn die jungen Menschen eine Wohnung finden, können viele diese aufgrund fehlender finanziellen Ressourcen und geringerer stützender sozialen Netzwerke nicht längerfristig halten. Eine Nachbetreuung im eigenen Wohnraum wird in der Regel nur für 3 bis max. 6 Monate gewährt. Der fehlende Wohnraum für junge Careleaver führt aber auch dazu, dass junge Erwachsene in die Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosenhilfe ‚entlassen‘ werden, weil aus Sicht des Jugendamtes kein „pädagogischer Bedarf“ mehr gegeben ist; dies ist jedoch vor allem bei ungeplanten Hilfebeendigungen der Fall, z.B. aufgrund von Konflikten in Einrichtungen der Jugendhilfe.