Zuwanderung aus der Ukraine – Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien sichern

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Gemeinsames Papier der Geschäftsführer*innen der Fachverbände für Erziehungshilfen AFET , BVkE , EREV und IGfH zur Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

Täglich flüchten Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Nach den absehbaren Entwicklungen wird ein großer Teil der circa 5 Millionen Kinder, davon 150.000 Kinder aus Kinderheimen und circa 75.000 Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, aus der Ukraine fliehen.

Die Einreise zahlreicher Ukrainer*innen, darunter auch Kinder und Jugendliche, geschieht mithilfe privat organisierter Initiativen und viele der Geflüchteten sind auf ihren Fluchtrouten voneinander getrennt worden. Bisher sind nach unserem Kenntnisstand ganze Heime und Heimgruppen aus der Ukraine mit ihren Betreuer*innen vor allem aufgrund privater Kontakte mit Bussen nach Deutschland gekommen. Zugleich darf die enorm große Gruppe der durch Fremde/Verwandte begleiteten, also aus rechtlicher Sicht unbegleiteten, Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Auge verloren werden.

Vielerorts greifen humanitäre Hilfen, insbesondere in Großstädten werden Unterkunftsmöglichkeiten organisiert und Sammelunterkünfte aufgebaut. Im Vordergrund steht aktuell die Sicherstellung der Erstversorgung. Langfristige Lösungen mit einer klaren und koordinierten Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, eine systematische staatliche Gesamtstrategie sowie verlässliche Angaben über die Zahl der Kinder und Jugendlichen fehlen aber bislang. Eine Registrierung der geflüchteten jungen Menschen muss in vielen Fällen noch stattfinden.

In einem gemeinsamen Papier fordern die Fachverbände für Erziehungshilfen AFET, BVkE, EREV und die IGfH eine klare Zuständigkeitserklärung der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine staatlich organisierte Gesamtstrategie mit Blick auf die Registrierung, Versorgung, den Aufenthalt und die Integration der nach Deutschland geflüchteten Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. Hierfür werden aktuelle Problemlagen, akute rechtliche Fragestellungen, sowie Anforderungen an systemübergreifende Kooperation benannt und darauf basierend zentrale unmittelbare sowie langfristige Handlungsbedarfe aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet.