Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

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Grundschule

Ab dem Jahr 2025 soll künftig jedes Kind im Grundschulalter mit dem sogenannten Ganztagsfinanzierungsgesetz einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Um den Ausbau der Ganztagsbetreuung und damit verbesserte Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder sowie eine erleichterte Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern finanzieren zu können, sieht der Bund in den Jahren 2020 und 2021 die Einrichtung eines Sondervermögens vor. Eine Milliarde Euro sollen in 2020 und 2021 jeweils in das Sondervermögen eingezahlt werden, wie aus dem entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG; Drucksache 19/17294) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf  hervorgeht. Die Bundesländer sollen dann gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes auf das Sondervermögen zurückgreifen können, um den Ausbau mit der Gewährung dieser Finanzhilfe realisieren zu können.

Zum Gesetzentwurf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf

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