Selbstverständnis | Satzung

Zielsetzung der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH

Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH verfolgt das Ziel, kritisch die Rahmenbedingungen für die Inobhutnahme zu begleiten, den fachlichen Diskurs aufrecht zu erhalten und das multiprofessionelle Fachwissen aktiv in die (Fach-)Öffentlichkeit zu tragen.

Veröffentlichungen der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH sollen sowohl der jeweils aktuellen IST-Standsermittlung dienen als auch zur intensiven Fachdiskussion anregen.

 

Zusammensetzung der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH

Um die o.a. Ziele zu erreichen ist es notwendig, dass ein möglichst breites Spektrum an mit Inobhutnahme befassten Fachleuten aus verschiedenen Einsatzgebieten vertreten ist. Hierzu gehören insbesondere: 

  • Kinder- und Jugendschutzstellen mit verschiedenen Strukturen und unterschiedlichen geografisch-infrastrukturellen Einzugsgebieten
  • Systeme der Familiären Bereitschaftsbetreuung (vorm. Bereitschaftspflege)
  • besonders geeignete, mit Inobhutnahme beauftragte Einzelpersonen ("Inobhutnahmemütter")
  • niederschwellige Angebote für Mädchen, für Kinder und Jugendliche in spezifischen Problem- und Lebenssituationen etc.

Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH entwickelte sich aus dem Arbeitskreis Inobhutnahme, der sich im Februar 1997 in Erfurt gründete, nachdem ein Großteil der Gründungsmitglieder sich seit 1992 regelmäßig zu verschiedenen Fachveranstaltungen zusammengefunden hatte. Die konstituierende Sitzung hatte am 18. September 1997 in Kaarst stattgefunden.

Voraussetzung für die Neuaufnahme weiterer Mitglieder ist die Erhaltung von Kontinuität und Arbeitsfähigkeit der Fachgruppe Inobhutnahme. Die Fachgruppe Inobhutnahme entscheidet unter den o.a. Kriterien eigenständig über die Aufnahme neuer Mitglieder.

 

Grundsätze zur Mitarbeit in der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH

Die Mitglieder der Fachgruppe Inobhutnahme verpflichten sich zu einer kontinuierlichen aktiven Mitarbeit. Die Genehmigung der Teilnahme seitens des jeweiligen Trägers ist eine verpflichtende Voraussetzung. Somit ist die Mitgliedschaft in der Fachgruppe an konkrete Personen und nicht an Institutionen gebunden. Wichtiges Kriterium für die Auswahl der Mitglieder ist zudem eine Präsenz und Vertretung aller Arbeitsgebiete der Inobhutnahme aus der gesamten Bundesrepublik. Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Fachgruppe begrenzt die Anzahl der VertreterInnen.

 

Organisation der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH 

Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH wählt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren eine/-n SprecherIn und deren/dessen StellvertreterIn. Zu den originären Aufgaben gehören die Terminierung und Organisation der beiden Arbeitstagungen sowie der Kontakt zur IGfH in Frankfurt/M. Die Mitglieder sollen nur in unausweichlichen Ausnahmefällen vertreten werden.

 

Aufgabengebiete der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH

Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH verpflichtet sich den folgenden Aufgabenbereichen zur Thematik der Inobhutnahme: 

  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung regelmäßiger Fachtagungen für MitarbeiterInnen, die im Bereich Inobhutnahme tätig sind
  • Ansprech- u. Beratungstätigkeit für Personen, Institutionen und Verbände
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung praktischer Handreichungen und Handlungsempfehlungen
  • Installation von Informationsbörsen
  • Dokumentation eigener Tätigkeiten
  • Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, insbesondere im FORUM der IGfH

Vorbereitung und Durchführung einer halbjährlich stattfindenden Arbeitstagung der Fachgruppe

 

Frankfurt, 11. November 2014

für die Fachgruppe Inobhutnahme

gez. Sprecher 2013/2015 - Rüdiger Riehm, Lutz Bohnstengel