Übergang in die Volljährigkeit
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz ( KJSG ) werden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die auch die Rechte von Care Leaver:innen und die Übergangsbegleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege ins Erwachsenenleben betreffen. Die „Fachstelle Leaving Care“ der IGfH und der Universität Hildesheim unterstützt und berät Kommunen beim Aufbau und der Weiterentwicklung örtlicher Infrastrukturen des Leaving Care. In ihrem Auftrag wurde die Kurzexpertise „Care Leaver – Übergang in die Volljährigkeit. Änderungen durch das KJSG " erstellt. Die Expertise leistet einen Beitrag dazu, die konkreten Rechtsfolgen der Kinder- und Jugendhilferechtsreform im Jahr 2021 zu formulieren und abzuschätzen.