Umsetzung der Istanbul-Konvention

Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt
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Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat den ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und zu häuslicher Gewalt in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht stellt eine erste Bestandsaufnahme der Datenlage dar, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Es wurden auch Datenbestände nichtstaatlicher Stellen einbezogen. Der Bericht soll Grundlagen für ein Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland liefern.
Umfangreiche Daten liegen dem Bericht zufolge bislang etwa im Bereich der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Es gibt allerdings auch Lücken in der Datenlage, darunter im Bereich Sorge- und Umgangsrecht und häusliche Gewalt, in Bezug auf Femizide oder digitale Gewalt. Teils können die Daten auch nicht nach besonders vulnerablen Gruppen aufgeschlüsselt werden. Eine intersektionale Perspektive ist jedoch unabdingbar, um zu erfassen, wie verschiedene Diskriminierungsebenen zusammenwirken. Erst so kann bspw. der Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention für Menschen mit Behinderungen erfasst werden, wie die Verfasser*innen betonen. Der Bericht enthält schließlich Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Datenerfassungen und plädiert für die Förderung ergänzender Forschung, um empirisch fundiertere Aussagen über künftige Entwicklungen treffen zu können.

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