Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit Impulse zur Weiterentwicklung der Inobhutnahme

Suchen Sie gemeinsam mit uns nach Lösungen, knüpfen Sie neue Verbindungen und nutzen Sie den fachlichen Austausch!
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Rechtsposition junger Menschen und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestärkt werden. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich darauf aus, die Rechte der jungen Menschen und Eltern zu verwirklichen und beteiligungsorientierte Hilfen zu gestalten, doch die Rahmenbedingungen erschweren dies zunehmend. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung aus Praxis und Forschung, die die Fach- und Konzeptentwicklung bereichern. In der Praxis zeigt sich eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Das Arbeitsfeld der Inobhutnahme steht besonders unter Druck, da geeignete Lösungen sowie Anschlusshilfen fehlen und sich der Fachkräftemangel spürbar auswirkt. Die Anforderungen nehmen zu und wir müssen ihnen fachlich begegnen.
Die Bundestagung der Fachgruppe Inobhutnahme wird sich vor dem skizzierten Hintergrund mit zentralen Fragen der Inobhutnahme aus Praxis und Theorie beschäftigen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Beginnen wird die Tagung mit einem explorativen Grundsatzvortrag von Prof. Dr. Thomas Trenczek »Muss ich, darf ich, kann man« – Frequently Asked Questions und fachliche Standards der Inobhutnahme über praxisnahe rechtliche und fachliche Fragestellungen. In Workshops werden u. a. die Themen Verweildauer, Clearing, Zusammenarbeit mit Eltern, Trägerverantwortung oder die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Jugendämter genauso wie die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter oder junger Kinder in der Inobhutnahme praxisorientiert in den Fokus gestellt.
Kosten
Einzelzimmer inkl. Frühstück 82,50 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück 131,00 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück und Balkon 141,00 €
Ende 10.10.2025 um 14 Uhr