Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
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Zur Online-Anmeldung„Kinder sind an allen sie betreffenden Angelegenheiten entwicklungsangemessen zu beteiligen“, so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auch die UN-Kinderrechtskonvention verankert das Recht auf Partizipation von Kindern, das umgesetzt werden muss.
In der Praxis ist das oft gar nicht so einfach. Wie stellt man sich vor, wie kommt man in Kontakt und wie kann man ein Kind in die Gefährdungseinschätzung einbeziehen? Welche Voraussetzungen braucht es von Seiten der Erwachsenen, welche Rahmenbedingungen sind hilfreich?
Anhand von Inputs, Fallbeispielen und Übungen sollen Sie mehr Sicherheit erlangen. Vorgestellt wird bspw. die Methode der „Drei Häuser“ (Weld & Greening), um Risiko und Schutzaspekte aus Sicht des betroffenen Kindes zu erfahren.