Einrichtungsbegriff und Betriebserlaubnisverfahren nach dem KJSG – Was ändert sich wirklich?
Einführung ins Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) | Online-Fortbildung
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Die Online-Fortbildung ist ausgebucht!
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat hat das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) verabschiedet. In den kommenden Wochen wird das Gesetz mit der Veröffentlichung gelten und damit neue Rechtsansprüche etwa für junge Menschen und Eltern sowie Pflegeeltern in Kraft treten. Das neue KJSG sieht auch Änderungen zum Einrichtungsbegriff und der Betriebserlaubnis vor. Diese Online-Fortbildung gibt dazu einen Überblick und zeigt auf, was sich in der Praxis wirklich ändern wird.
Die Online-Fortbildung soll folgenden Fragen nachgehen:
- Das KJSG hat in § 45a eine Legaldefinition des Einrichtungsbegriffs vorgenommen. Wie ist diese Norm zu verstehen und welche praktischen Implikationen hat sie für Einrichtungen und Erziehungsstellen?
- Die Vorschriften zum Betriebserlaubnisverfahren (§§ 45 – 49) sind zum Teil erheblich verändert worden. Was ist der Hintergrund dieser Änderungen?
- Welche praktischen Implikationen lassen sich absehen?
- Was bedeutet die Aufnahme des Kriteriums der „Zuverlässigkeit des Trägers“?
- Brauchen alle Einrichtungen jetzt eine neue Betriebserlaubnis?
Die Teilnehmer*innen werden gebeten bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung konkrete Fragestellungen an die IGfH zu melden.
Kosten
Einzelmitglieder
€70.00
Mitgliedseinrichtungen
€75.00
Nichtmitglieder
€85.00
Datum
20.09.2021 | 09.00 - 12.00
Abgesagt
Themen
Veranstaltungscode
FB 17-2021
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Veranstaltungstyp
Referent*in