Hilfeplanung nach dem KJSG
Dies ist eine Veranstaltung des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. und der IGfH . Anmelden können Sie sich über das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Wenngleich der Allgemeine Soziale Dienst die Hilfeplanung verantwortet, ist sie gleichzeitig auf das aktive Zusammenwirken von Vormund*innen, Fachkräften der freien Träger sowie den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern angewiesen.
In der Fortbildung werden die neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und deren Umsetzung im Alltag besprochen. Es werden Methoden – u.a. auch Beteiligungsmöglichkeiten für kleine Kinder – vorgestellt. Grundsätzliche Bedingungen und Voraussetzungen einer gelingenden Hilfeplanung werden dargelegt und diskutiert.
Die Fortbildung richtet sich an Vormund:innen und Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen des Seminars gibt es die Gelegenheit, das Verständnis der Rolle der Vormund:innen einerseits und der pädagogischen Fachkräfte in Wohngruppen andererseits miteinander auszutauschen sowie die unterschiedlichen Erwartungen miteinander abzugleichen.
Programmpunkte
- Austausch über die Vorerfahrungen der Teilnehmenden im Hinblick auf Hilfeplanverfahren verbunden mit der Reflexion der unterschiedlichen Rollen im Hilfeplanverfahren
- Vorstellung von Infobroschüren zur Hilfeplanung
- Qualitätskriterien der Hilfeplanung
- rechtliche Grundlagen der (inklusiven) Hilfeplanung (SGB VIII und SGB XI)
- Möglichkeiten der (stärkeren) Beteiligung von Eltern und Kindern
- Methoden der Vor- und Nachbereitung des Hilfeplans für Jugendliche und junge Kinder
- Methoden der partizipativen Zielvereinbarung
- konstruktiver Umgang mit unterschiedlichen Rollen und Aufträgen im Hilfeplanverfahren
- Kosten: € 380 / Für Mitglieder des Bundesforums oder der IGfH: € 330