Kostenheranziehung junger Menschen bei vollstationären Jugendhilfemaßnahmen
Sind junge Menschen vollstationär im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht, sehen die §§ 91 ff. SGB VIII vor, dass sie an den Kosten der Hilfen zu beteiligen sind. Einige Regelungen sind zwingend, bei anderen steht dem Jugendamt ein sog. Ermessen zu, das pflichtgemäß ausgeübt werden muss. Immer wieder gibt es Diskussionen in der Fachpolitik und Ansätze zu Gesetzesänderungen, aber auch neue Gerichtsentscheidungen, die verunsichern, wenn es darum geht, wie die Kostenheranziehung umgesetzt werden soll.
In der Online-Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen zum aktuellen Stand im Gesetz und in der Rechtsprechung sowie Empfehlungen zur Kostenheranziehung junger Menschen aus ihrem Einkommen und dem Vermögen junger Volljähriger sowie der Einsatz zweckgleicher Leistungen dargestellt. Daneben werden auch Hinweise gegeben, wie junge Menschen gegen eine unberechtigte Kostenheranziehung vorgehen können.
Es wird dazu einen Input mit Präsentation und Praxisbeispielen sowie weiterführende Literaturhinweise und zugleich Raum für Fragen und Austausch der Teilnehmenden geben.