Leistungen nach § 42 SGB VIII
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In dem kollegialen Fachaustausch der Mitarbeiter_innen, die sich in ihrer Einrichtung der Ad-hoc-Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisen und Notsituationen gemäß § 42 SGB VIII widmen, geht es um
▪ das Kennenlernen unterschiedlicher Konzeptionen und Einrichtungen,
▪ die personellen und sachlichen Ausstattungen und Rahmenbedingungen von
Institutionen und Systemen mit Angeboten nach § 42 SGB VIII
▪ die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendhilfeträgern, Ordnungsbehörden, Familiengerichten, Institutionen und Personen mit dem Ziel einer guten pädagogischen Arbeit
▪ die Zusammenarbeit mit den Mädchen und Jungen sowie besondere Gruppen
(Kinder und Jugendliche von psychisch belasteten Eltern, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Straßenkinder, gewaltbereite Minderjährige, Säuglinge)
▪ das Knüpfen beruflicher und persönlicher Kontakte, um den fachlichen Diskurs in Sachen Inobhutnahme voranzubringen
▪ den Austausch über rechtliche Veränderungen infolge der Novellierungen des
SGB VIII und deren Auswirkungen auf die Praxis und andere aktuell interessierende Fragestellungen, welche die Teilnehmer_innen mitbringen.
aus Inobhutnahmeeinrichtungen