Das Recht auf Selbstvertretung in Einrichtungen (§ 4a) verwirklichen
Die beschlossene SGB VIII Reform will die Kinder und Jugendlichen in den Erziehungshilfen stärken. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz formuliert daher u.a. in § 4a SGB VIII einen eigenen Rechtsanspruch auf Selbstvertretungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich im geänderten 45, Abs. 2 S. 4 SGB VIII im Betriebserlaubnisverfahren wider.
Die Online-Fortbildung will zunächst einen Überblick über und eine Einführung in die rechtlichen Änderungen geben. Es werden Praxisbeispiele zur Konzeptentwicklung von Beteiligungs- und Selbstvertretungsstrukturen auf Einrichtungsebene vorgestellt und mit den Teilnehmer*innen diskutiert. Das Ziel der Fortbildung ist es, den Teilnehmer*innen Anregungen und Praxisbeispiele zu vermitteln, damit sie sich auf den Weg zur Entwicklung von Konzepten zur Einlösung des Rechtsanspruchs aus Selbstvertretung junger Menschen begeben können.