Beteiligung in inklusiven Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
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Zur Online-AnmeldungSowohl das SGB VIII als auch das SGB IX verpflichten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlchen. Beteiligung ist nicht nur in allen Verfahrensschritten der Hilfe- planung, im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens, sondern auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten.
Dieses Praxisforum nimmt die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in inklusiven Einrichtungen der Jugendhilfe in den Blick. Neben rechtlichen und fachlichen Grundlagen in inklusiven Einrichtungen der Erziehungshilfe werden Besonderheiten von Beteiligung im Arbeitsfeld der stationären Hilfen vermittelt. Es werden Fragen behandelt, die folgende Aspekte berühren: Wie kann Beteiligung praktisch umgesetzt werden? Was sind Methoden der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen? Wie können Eltern mit und ohne Behinderungen beteiligt werden? Wie kann inklusive Beteiligung in stationären Einrichtungen auf struktureller, organisationaler und konzeptioneller Ebene verankert werden?