11 Thesen: Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln!
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen.
In einem Expert*innengespräch, das am 12.12.2022 von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) in Frankfurt am Main ausgerichtet wurde, trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um Entwicklungen rund um Selbstvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe transparent zu machen, Wissen auszutauschen und erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln.
Die Ausrichter*innen des Fachgespräches (Sarah Dionisius, Benedikt Hopmann, Josef Koch, Tabea Möller, Stefan Wedermann und Wolfgang Schröer) haben auf der Basis der Diskussionen 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet und stellen diese zur Diskussion.
Das Positionspapier ist auf dieser Seite als PDF verfügbar sowie per DOI abrufbar unter https://doi.org/10.18442/228
Kontaktadressen für Rückfragen:
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
Josef Koch (Geschäftsführer)
josef.koch@igfh.de
Telefon: 069/633986 11
Sarah Dionisius (Fachreferentin*)
sarah.dionisius@igfh.de
Telefon: 069/633986 13