Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation

12. Februar 2019 | AG Mitreden-Mitgestalten
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Am 12. Februar 2019 befasste sich die AG "Mitreden - Mitgestalten" mit dem Themenkomplex "Wirksamer Kinderschutz" und diskutierte zu dem Schwerpunktthema die fünf Tagesordnungspunkte:

  1. Beteiligung: Interessenvertretung/Beratung von Kindern und Jugendlichen/Ombudsstellen 
  2. Heimaufsicht 
  3. Auslandsmaßnahmen 
  4. Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen 
  5. Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Justiz (FamG/JugendG) 

Die Themen „Vermittlung von Medienkompetenz als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe“ sowie „Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ waren zunächst auch für die Sitzung angekündigt, waren jedoch nur Gegenstand der Online-Konsultation der Fachöffentlichkeit.

 

Aus der IGfH -Stellungnahme

Im Rahmen der Zuarbeit für die Sitzung der Bundes-AG am 12.02.2019 zur Initiative „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ wurden wir am 23.01.2019 gebeten, ein Arbeitspapier des BMFSFJ zum Thema „Wirksamer Kinderschutz“ zu kommentieren. Dies ist mit einer Frist von nur einer Woche (zum 01.02.2019) und einem Umfang des Vorlagenpapieres von 40 Seiten natürlich nur sehr begrenzt möglich. Dennoch haben wir uns bemüht, aus den Reihen des Vorstandes und der Mitglieder der IGfH einige Kommentare und Hinweise zur Vorlage des BMFSFJ zur Sitzung der Bundes-AG zu sammeln:

Nach den eingegangenen Rückmeldungen müssen wir festhalten, dass die Grundausrichtung der rechtlichen Ausführungen zu „Wirksamer Kinderschutz“ insgesamt eher kritisch gesehen wird, da Kinderschutz in den vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen und den Begründungen vornehmlich als Intervention und Kontrolle gedacht wird.

Kinderschutz muss unserer Auffassung nach vor allem als Unterstützung von Familien unter Beteiligung der Adressat_innen verstanden werden, um diese zu stärken und somit auch das Kindeswohl zu wahren. Dieser sozialpädagogische Kern der Hilfen zur Erziehung wird in den Ausführungen jedoch eher einem ordnungsrechtlichen Verständnis von Kinderschutz geopfert. Es braucht in erster Linie keine weiteren Regeln, sondern eine Weiterqualifizierung der Fachkräfte und strukturelle Weiterentwicklung des Kinderschutzes vor Ort. Eine verkürzte Ausformulierung von Kinderschutz als Kontrolle und Intervention verschließt den notwendigen Zugang zu den Eltern und erschwert letztlich auch den Schutz der Kinder.

Blinder Fleck Migrationssensibler Kinderschutz: Das Thema Migrationssensibler Kinderschutz findet in den Ausführungen und den Debatten keine Berücksichtigung, obwohl Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das Thema Migration muss auch in der Konzeption von Kinderschutzkonzepten berücksichtigt werden. Ein qualifizierter Kinderschutz in der Migrationsgesellschaft bedeutet jedoch nicht, dass Sonderprogramme und -dienste für Kinderschutzfälle mit Migrationshintergrund eingerichtet werden, sondern dass Kinderschutzkonzepte auf die Migrationstatsache auszurichten sind und als integrale Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe verstanden werden. Die Nicht-Aufnahme des Punktes „Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ in das Vorlagenpapier und der Verweis auf die reine Online-Konsultation der Fachöffentlichkeit sind uns nicht verständlich, da hier Tendenzen einer Spaltung der Kinder- und Jugendhilfe Vorschub geleistet werden könnten.