Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext erkennen - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

KOK legt neues Policy Papier vor
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Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. KOK hat ein Papier zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht.

Eine Problematik stellt hier die Identifizierung Betroffener im Asylverfahren dar. Die Notwendigkeit der Identifizierung von Betroffenen wird zwar von den meisten Akteur*innen, die sich mit Fällen von Menschenhandel befassen oder mit Betroffenen in Kontakt kommen könnten, anerkannt. Dennoch gelingt es in Deutschland nach wie vor nicht, Betroffene von Menschenhandel innerhalb des Asylsystems systematisch zu identifizieren.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) stellt in einer Pressemitteilung zum gleichen Thema klar, dass auch unbegleitete Minderjährige zu den Opfern gehören, „[…] denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderen Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt“ (BumF vom 19.11.2020).

Mittels einer Beschreibung des Problems Menschenhandel im Kontext von Flucht und Asyl und darauf aufbauenden konkreten Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen des Bunds und der Länder, des BAMF sowie für die Praxis in Fachberatungs- und Unterstützungsstrukturen, soll zu einer früheren Erkennung von und Hilfe für Betroffene beigetragen werden.

Zum Policy Paper

Quelle: BumF vom 19.11.2020 und KOK vom 19.11.2020