Bundesregierung kündigt Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII an

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Die Bundesregierung hat eine kurze Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) –  Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe“ im April vorgelegt. Diese findet sich in der Vorabfassung zum Gesetzentwurf des Bundesrats vom 01.04.2020 auf den Seiten 24-25. In der Stellungnahme äußert sich die Bundesregierung zum bundesweiten Reform- und Dialogprozess aus dem Jahr 2019 und kündigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs unter Federführung des BMFSFJ für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe für das zweite Quartal 2020 an. Die Bundesregierung befürwortet in der Stellungnahme explizit eine wirkungsvolle Heimaufsicht mit ausreichenden Prüf- und Kontrollrechten sowie die Sicherstellung von Qualität und Kontrolle bei Auslandsmaßnahmen.

Im Zuge der Reformen spricht sich die Bundesregierung aber gegen die Herauslösung einzelner Bereiche aus der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe und deren Weiterbearbeitung in Einzelverfahren aus.

Quelle: Aktuelle ergänzende Informationen zum Wiesner-Kommentar SGB VIII bei Beck-Online https://rsw.beck.de/cms/?toc=WiesnerSGB.10 (Stand 28.04.2020) und Bundestags-Drucksache 19/18315 vom 01.04.2020 zum Gesetzentwurf des Bundesrates, Stellungnahme der Bundesregierung S. 24-25 https://rsw.beck.de/rsw/upload/WiesnerSGB/200412_BT-Dr_1918315.pdf

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