Chancen-Aufenthaltsrecht ab 31.12.2022 in Kraft getreten

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Platz der Kinderrechte

Am 31.12.2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wird geduldeten Personen, die sich am 31.10.2022 seit 5 Jahren ununterbrochen mit Aufenthaltserlaubnis, Gestattung oder Duldung in Deutschland aufgehalten haben, eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erteilt. Sie gilt für die Dauer von max. 18 Monaten erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Menschen die Voraussetzungen für einen Übergang in die Bleiberechtsregelungen nach § 25a oder § 25b AufenthG erfüllen, um dann eine langfristige Aufenthaltslegalisierung und -verfestigung erreichen zu können.

Wesentliche Änderungen der Bleiberechtsregelungen betreffen junge Menschen, junge Volljährige, Auszubildende und Familien mit Kindern.

Eine Fachinformation des Paritätischen Wohlfahrtsverbands bündelt die wesentlichen Änderungen, auch für junge Volljährige oder Familien.

Der BumF bündelt wesentliche Änderungen für junge Menschen auf einer eigenen Schwerpunktseite mit zahlreichen Materialien und hat zudem eine vereinfachte Checkliste veröffentlicht.