Erste Punktuation des BMFSFJ: Unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in der Kinder‐ und Jugendhilfe
In einer Punktuation vom 11.03.2022 nimmt das BMFSFJ eine erste rechtliche Klärung der Situation und Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine vor. Die Punktuation gibt einen Überblick über die aus Sicht des BMFSFJ vor dem Hintergrund des SGB VIII sich ergebenden Aufgaben und Zuständigkeiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (wie bspw. vorläufige Inobhutnahme, Anmeldung und Kooperation im Verteilverfahren, Prüfung des Vorliegens einer Personensorge- und/oder Erziehungsberechtigung bei Begleiter*innen sowie Zugang zu Leistungen der Erziehungshilfen und weiteren Schutzmaßnahmen). Dabei wird zwischen gänzlich unbegleiteten, sog. "begleiteten unbegleiteten" und begleitet geflüchteten jungen Menschen differenziert, wobei auch auf Kinder und Jugendliche aus evakuierten stationären Einrichtungen in der Ukraine, die in Begleitung von Betreuungspersonen eingereist sind, eingegangen wird.