Erzieherische Hilfen erreichen 2019 neuen Höchststand
Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13.500 Fälle mehr (+1,3%) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182.000 Fälle (+22%).
22% erzieherische Hilfen mehr als im Jahr 2009
Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.
Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung
Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47%). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13%) und sozialpädagogische Familienhilfen (13%). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9%) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7%). Gut ein Drittel (35%) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65%) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72% der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16% an gesamte Familien und in weiteren 12% an junge Erwachsene.
Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug
435.000 (43%) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346.000 beziehungsweise 34%) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164.000 beziehungsweise 16%).
Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen oder bei Bezug eines Kinderzuschlages in Anspruch genommen: Bei 39% aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder von bedarfsorientierter Grundsicherung aufgrund Alters/Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe (SGB XII). Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25%) weit unter dem Durchschnitt (39%) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51% nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.
Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“ und in der Datenbank GENESIS-Online unter "Erzieherische Hilfen/Beratungen zur Verfügung.
Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken finden Sie hier.