Erziehungsstellen/ Pflegefamilien
Die Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien befasst sich mit bundesweit zentralen Fragestellungen der Pflegekinderhilfe und Erziehungsstellen und zeichnet sich durch Vielfalt und Professionalität, Fachlichkeit und Weiterentwicklung aus.
Die Fachgruppe Erziehungsstellen/Pflegefamilien der IGfH setzt sich zusammen aus Vertretern öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe. Diese Fachgruppe arbeitet seit 1988 kontinuierlich zusammen.
Hilfen zur Erziehung in familialen Settings finden sich in unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII wie auch in sonstigen betreuten Wohnformen nach §34 SGB VIII wieder.
In der Auseinandersetzung mit diesen verschiedenen Settings wird deutlich, dass unterschiedliche Hilfebedarfe und Finanzierungskonzepte angesprochen werden. Aufgrund dieser Diversität und mit Blick auf eine den Bedarfen der jungen Menschen gegenüber entstandenen Vielfalt ist es unmöglich, alle Formen der familialen Erziehung detailliert abzubilden.
Unter dieser Prämisse stellt sich die Fachgruppe der IGfH folgenden Aufgaben:
- Bundesweiter Austausch zu Hilfeangeboten familialer Settings und deren professioneller Rahmung
- Positionierung zu und Weiterentwicklung von Qualitätsmerkmalen in diesen Hilfesettings
- Fachthemen aus der Praxis aufgreifen und politisch platzieren
- Vorbereitung und Durchführung von bundesweiten Fachtagen und Kongressen
- Aktuelle fachliche Forschung und Entwicklung aufgreifen und in den bundesweiten fachlichen Diskurs bringen
- Bundesweiter Ansprechpartner und Multiplikator
Für die qualitative Weiterentwicklung auf der professionellen Handlungsebene im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist es daher außerordentlich wichtig, für die jungen Menschen Entscheidungen zu treffen, die „ein Höchstmaß an Kontinuität für den Lebensweg versprechen und die besten Chancen für eine nachholende Sozialisation eröffnen“ (aus „Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe“ Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V./IGFH, 2010, S. 40) – ganz im Sinne des § 1 (1) SGB VIII.
Die stabile und verlässliche Betreuung ist dabei ein wesentlicher Faktor für die Korrektur der belastenden Erfahrungen der jungen Menschen. Dafür braucht es qualifizierte Pflegepersonen, die sich sowohl unter dem § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) als auch unter dem § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) wieder finden. In zunehmendem Maße geht es um junge Menschen, die mit traumatischen Erfahrungen besonders belastet und entwicklungsbeeinträchtigend in ihrem Herkunftssystem aufgewachsen sind. In einer Zeit, in der die Familie gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen ist und das Thema ‚Erziehung’ im öffentlichen Diskurs vielschichtig diskutiert wird, ist das Angebot öffentlicher Erziehung im privaten Raum von geradezu unschätzbarem Wert für die Zukunft junger Menschen.
Entsprechend sind diese Angebote von Hilfen zur Erziehung finanziell auskömmlich auszustatten. Wir halten den Ausbau einer professionellen Rahmung in den Hilfen zur Erziehung nach den §§ 33, Satz 1 und 2 sowie 34 SGB VIII in Bezug auf Beratung, Begleitung und Unterstützung von familialen Settings für unabdingbar. Unsere Erfahrungen wie auch aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse1 haben gezeigt, dass diese professionelle Rahmung zu mehr Kontinuität im Hilfeverlauf beiträgt, d.h. zu weniger Abbrüchen und damit zu einer stabileren Persönlichkeitsentwicklung bei den jungen Menschen führt.
Köln, 23. April 2015
Neue Mitglieder können sich gerne für eine Mitarbeit in der Fachgruppe bewerben. Die unter "Downloads" einsehbaren Aufnahmekriterien sind hierbei zu beachten.
Fachgruppensprecherinnen
Carmen Thiele | Berlin
E-Mail: carmen.thiele@pfad-bv.de
Anke Kuhls | Göttingen
E-Mail: kuhls@vwa-goettingen.de