Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen

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Selbstvertretungen in der Heimerziehung stärken!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt die Rechte von jungen Menschen und Eltern. Im Reformprozess und begleitenden Diskussionsprojekten haben Selbstvertretungen junger Menschen wichtige Erfahrungen und Sichtweisen eingebracht und Impulse für die Weiterentwicklungen gegeben. Die Expert*innen im „Zukunftsforum Heimerziehung“ zeigen auf, dass eine moderne und zukunftsorientierte „Heimerziehung“ nicht auf die Impulse der Selbstvertretungen verzichten kann. Die Erfahrungen der Förderung und Entwicklung von Selbstvertretungen junger Menschen (Careleaver e.V. und Landesselbstvertretungen für junge Menschen in stationären Hilfen) müssen auch für die Selbstvertretungen von Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe fruchtbar gemacht werden. Eltern werden gegenwärtig nur über einzelnen Beteiligungsformate eingebunden. Eine strukturelle Förderung von Selbstvertretungen steht bisher noch aus.

Eltern haben in Beteiligungsformaten und bei einem Hearing im Deutschen Bundestag am 19. September 2022 die Notwendigkeit einer Selbstvertretung herausgestellt und dafür auch Unterstützungsbedarfe angezeigt. Das Projekt zielte darauf, die Wünsche und Bedarfe für Selbstorganisationsprozesse und -strukturen von Eltern im Kontext von stationären Erziehungshilfen herauszuarbeiten und somit Hinweise für die zukünftige gezielte und bedarfsgerechte Selbstorganisation von Eltern – als wichtige Säule der Selbstvertretung in der Kinder- und Jugendhilfe – zu geben und den Prozess auch in anderen Feldern der Jugendhilfe somit zu unterstützen. Ziele des hier vorgestellten Projektes waren daher:

  1. Systematische Erhebung von Bedarfen und Interessen bezüglich Selbstvertretung von Eltern mit Erfahrungen in der stationären Jugendhilfe.
  2. Vernetzung von unterschiedlichen Selbsthilfeanliegen aus der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe mit Blick auf eine inklusive Jugendhilfe.
  3. Herausarbeiten von ersten Anforderungen und Hinweise zum Aufbau und zur Unterstützung von Selbsthilfestrukturen von Eltern.
  4. Entwicklungen von bundesweiten Impulsen für die Entwicklung und Etablierung von Selbstvertretungen von Eltern.
  5. Begleitung zur Ausgestaltung des § 4a SGB VIII im Hinblick auf Eltern.
  6. Einbringen der Ergebnisse des Projektes in den Reformprozess zum inklusiven SGB VIII und Platzierung in der bundesweiten Fachöffentlichkeit.

Das Projekt hatte eine Laufzeit von 6 Monaten. Träger des Projektes ist die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ).

Projektleitung: Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause (Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg; ASH Berlin) und Prof. Dr. Nicole Knuth (FH Dortmund).

 

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