Vernetzung

aus: Kritisches Glossar Hilfen zur Erziehung. Düring, Diana et al. (Hrsg.) (2014)
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Wenn es einen Kanon an Schlüsselbegriffen gibt, der Soziale Arbeit gegenwärtig semantisch kennzeichnet, gehört die „Vernetzung“ zweifelsohne dazu. Obwohl der Gedanke der Vernetzung beileibe nicht neu für die Soziale Arbeit ist, kann derzeit von einer Wiederentdeckung dieses Begriffes und schließlich auch von einer omnipräsenten Verwendung gesprochen werden. Damit verbunden ist eine Konnotation, die mit einer Vielzahl von positiven Erwartungen gegenüber dem Vernetzungsbegriff einhergeht. In Anbetracht dieser Omnipräsenz und Zuweisung als eine Art von „Heilsbotschaft“ verwundert allerdings, wie gering die Reflexionstiefe gegenüber dem Vernetzungsbegriff in Bezug auf seine Potenziale und Begrenzungen sind. Vernetzung scheint derzeit in vielen Diskursen eine zentrale Antwort auf vorhandene Probleme ganz unterschiedlicher Couleur zu sein. Umso notwendiger ist daher eine Auseinandersetzung mit dem Vernetzungsbegriff, eine Einordnung seiner Bedeutung sowie eine Ableitung von Konsequenzen, die sich aus dem Streben nach Vernetzung in der Sozialen Arbeit ergeben. Nachfolgend sollen in knapper Form Vernetzung definiert und ihre Bezüge zu theoretischer Verortung, praktischer Verwendung und politischer Einordnung diskutiert werden.

Mit dem Vernetzungsbegriff sind viele Erwartungen in den unterschiedlichen Handlungsebenen Sozialer Arbeit verbunden, die eher einem „Mythos Kooperation“ entsprechen (vgl. Santen/Seckinger 2003: 25). Aus professioneller Sicht ist der Abbau von Unsicherheit in der Fallarbeit durch eine Verbreiterung der Analyse- und Handlungsfähigkeit durch Austausch und Unterstützung der beteiligten Institutionen besonders wichtig. Demgegenüber erhoffen sich Institutionen vor allem eine Nutzung von Synergieeffekten, indem parallele Leistungen erkannt und aufeinander abgestimmt werden. Für die Politik erscheint u. a. die Reduzierung von mehreren Ansprechpartnern bei den verschiedenen Leistungsanbietern zu Gunsten eines einzigen verbindlichen Netzwerkes an Institutionen im Sinne einer einzelnen Steuerung reizvoll. Aufgrund der damit verbundenen hohen Akzeptanz sowohl in der theoretischen wie auch in der fachpraktischen Rezeption nimmt der Vernetzungsbegriff eine zunehmend prominente Rolle ein, die schließlich auch zu einer modemäßigen Verwendung führen kann, bei der die Einführung von Vernetzung zum Selbstzweck dient. Im Gegensatz zu vielen anderen Begriffen ist Vernetzung dabei gleichermaßen per se positiv konnotiert (vgl. Kessl 2011: 412).

Angesichts der vielfachen Verwendung einer wie auch immer verstandenen Form der Zusammenarbeit fällt im allgemeinen Fachgebrauch eine Definition schwer. Aus den unterschiedlichen Zuweisungen leitet sich in der Bedeutung des Vernetzungsbegriffes bislang eher ein diffuses Verständnis des Qualitätsgedankens innerhalb der Vernetzung ab. Es bedarf daher bis dato einer abgestimmten Antwort darauf, durch was sich gutes Vernetzen auszeichnet, wie sich Netzwerke zielgerichtet gründen und fortentwickeln lassen und wie sich nachhaltig ein konkreter Mehrwert durch Vernetzung erreichen lässt. In der Vielzahl der praktischen Anwendungen und Annahmen gibt es dazu zwar unzählige Hinweise, die jedoch einer theoretischen Grundlegung und empirischen Sättigung im Sinne eines multidimensionalen Netzwerkbegriffes bedürfen (vgl. Fischer 2013: 161).

Beispielhaft seien die lokalen Netzwerke Frühe Hilfen genannt. Diese verstehen sich als ein Sammelbegriff von Leistungen für junge Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, die sich sowohl in der Logik als auch in der Zielgruppe und den Methoden grundsätzlich vom Kinderschutz unterscheiden (vgl. BMFSFJ 2012). Der präventive Ansatz ist kein Anhängsel des Kinderschutzes, sondern, wie der 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung herausstellt, ein generalistisches primärpräventives Angebot für alle jungen Familien, im Sinne einer neuen kommunalen Infrastruktur und ein sekundärpräventiver Ansatz für Risikofamilien (vgl. BMFSFJ 2013: 301). Vernetzung wird in den Frühen Hilfen als ein Schlüssel gesehen, um bestehende Angebote aus den Parallelstrukturen des institutionellen Tunnelblicks zu lösen, Angebote ganzheitlich miteinander in Beziehung zu setzen und die strukturelle Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfe- und dem Gesundheitssystem zu verbessern.

In Anbetracht eines nur unscharf definierten Netzwerkbegriffs gilt es in den Frühen Hilfen, „Erkenntnisse zu den strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken“ zu gewinnen (BMFSFJ 2012: 2). Vernetzung wird somit in den Mittelpunkt des Handelns gestellt, ohne dass eine qualitative Begründung gegeben werden kann, ob diese Methode überhaupt geeignet ist, die Ziele von Frühen Hilfen zu erreichen. Erst durch den Einsatz von Vernetzung kann diese grundlegende Frage während des Prozessverlaufs der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen von 2012 bis 2015 selbst festgestellt werden. Die Verbindlichkeit zur Nutzung von Vernetzung als Methode wird erhöht durch deren ausdrückliche Benennung in mehreren Kinderschutzgesetzen auf Ebene der Bundesländer und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darin enthalten ist eine rechtliche Regelung der Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen mit dem Ziel, dass sich die Akteure im Kinderschutz gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum der verschiedenen Institutionen informieren. Darüber hinaus haben die Akteure strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären und die Verfahrensweisen im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Somit enthalten die gesetzlichen Normierungen eine verpflichtende Klausel für bestimmte Berufsgruppen, sich zu vernetzen. Diese Verpflichtung zum vernetzten Handeln steht im Widerspruch zu der allgemeinen Grundbedingung von Vernetzung, wonach sie grundsätzlich allein aus einer freiwilligen Motivation heraus erfolgversprechend ist, weil Vernetzung im Sinne eines produktiven Miteinanders bei der Lösung bestimmter Aufgaben tatsächliches Engagement und nicht nur bloße Anwesenheit erfordert.

Bei aller Widersprüchlichkeit in der derzeitigen Implementierungspraxis kann Vernetzung als eine Form der institutionellen Zusammenarbeit beschrieben werden, die über eine bloße bilaterale Kooperation zwischen zwei Trägern hinausgeht. Allen Auslegungen gemein ist eine Fokussierung von problembezogenen, zeitlich und sachlich abgegrenzten Formen einer gleichberechtigten und arbeitsteiligen Zusammenarbeit (vgl. Kardorff 1998: 210). Als Grundbedingung bleibt festzuhalten, dass Vernetzung eine über die bloße Bearbeitung eines Einzelfalls hinausreichende grundlegende Bedeutung für die beteiligten Institutionen erfährt. Vernetzung „beinhaltet das organisierte Zusammenwirken verschiedener aufeinander abgestimmter Angebote in einer Versorgungsregion innerhalb eines Versorgungssystems, idealerweise vor dem Hintergrund eines gemeinsamen konzeptionellen Grundverständnisses“ (Santen/Seckinger 2003: 27). Mit der Vernetzung ist somit ein multidimensional angelegter Kooperationsverbund zur längerfristigen Bearbeitung von gemeinsam definierten institutionellen Problemstellungen außerhalb der herkömmlichen Regelstrukturen gemeint.

Vernetzung als Methode ist eng verbunden mit dem Begriff des Netzwerks als Strukturebene, auf der diese Methode umgesetzt wird. Der Verweis auf das Netzwerk ist hierbei besonders relevant, bezieht er sich doch auf einen wichtigen Unterschied, der in der Fachpraxis häufig nicht trennscharf auseinandergehalten wird. In der bislang dargestellten Form von Vernetzung unter Professionellen ist klar die institutionelle Komponente angesprochen. Anders als in sozialen Netzwerken, die auf eine möglichst breite Nutzung in der Öffentlichkeit abzielen, beinhalten institutionelle Netzwerke einen abgegrenzten Teilnehmerbereich, der nicht auf möglichst hohe Nutzerzahlen, sondern auf die Erfüllung eines bestimmten Handlungsziels durch das Netzwerk insistiert.

Mit der Nutzung der verschiedenen Begriffe wie Vernetzung und Netzwerk ist zu vermuten, dass sich aus der Idee der Vernetzung mehrere strukturelle und methodische Ableitungen ergeben. Einen Zugang hierfür bieten die Intentionen in der Netzwerkorientierung, die sich derzeit folgendermaßen strukturieren lassen (vgl. Fischer/Kosellek 2013: 11):

  • dem Netzwerkansatz im Sinne eines theoretischen Ansatzes zur Auftragsbestimmung und Definition Sozialer Arbeit,
  • das Netzwerken als etablierte Form methodischen Handelns und
  • das Netzwerk als neue institutionelle und professionelle Handlungsebene Sozialer Arbeit.

Somit verbirgt sich hinter der Netzwerkorientierung mit dem Netzwerkansatz eine theoretische Komponente, die dazu dient, eine funktionale Verortung Sozialer Arbeit innerhalb von Gesellschaft vorzunehmen und Fragen der Zielbestimmung, des eigenen Handlungsauftrages und des Selbstverständnisses zu beantworten (vgl. May 2013: 45 ff.). Mit dem Begriff des Netzwerkens wird hingegen eine methodische Komponente aufgegriffen. Das Vernetzen ordnet sich in den bestehenden Methodenkatalog ein und kann als Arbeitsprinzip in der Sozialen Arbeit (vgl. Motzke/Schönig 2012: 239) bezeichnet werden. Zusätzlich beinhaltet Netzwerkorientierung noch eine dritte Komponente, in der Netzwerk als Strukturbegriff eine Handlungsebene Sozialer Arbeit darstellt, die in der Betrachtung des Falls den Zugang zum Feld ermöglicht und Ableitungen für institutionelle und professionelle Konsequenzen erlaubt.

Vernetzung als eine Form methodischen Handelns basiert auf der Einschätzung, wonach das vorherrschende Ressortdenken als Ergebnis einer sukzessiven Zerlegung der kommunalen Daseinsvorsorge in funktionale und hierarchiebezogene Teilaufgaben sowie die fehlende Transparenz der zergliederten Abläufe zu einer operativen Verinselung führt, in denen professionelle Akteure relativ isoliert agieren (vgl. Schubert 2008: 20 f.). Funktionsbezogene Versäulungen und hierarchisierte Abläufe sorgen in der Zusammenarbeit innerhalb eines Trägers und mit anderen Trägern für enorme Kooperationsbarrieren, die der ganzheitlich wirkenden Lebenssituation von Adressaten und Adressatinnen mit ihren lebensweltzergliederten Zuständigkeiten nicht gerecht werden.

In der Überwindung dieser institutionellen Versäulung beinhaltet Vernetzung zwei verschiedene Ansätze: Eine Variante versteht Vernetzung als einen Ansatz, um außerhalb der Regelstrukturen ein Handlungssystem zur Lösung bestehender Probleme neu zu schaffen. Der Vorteil dieser Variante liegt in der Chance, den Hemmnisfaktoren in der herkömmlichen Bearbeitung von Problemlagen durch neue Strukturen häufig auf Basis von befristeten Modellprojekten auszuweichen. Nachteilig wirkt sich der Effekt aus, dass durch die Schaffung neuer Strukturen die Probleme in den Regelstrukturen nicht gelöst werden, meist nur befristet geltende Antworten im Rahmen der Modelllaufzeit gefunden werden und Vernetzung letztlich zur Vermehrung von Parallelstrukturen beitragen.

Eine zweite Auslegung versteht Vernetzung als eine Möglichkeit, Veränderungen durch diesen Ansatz bewusst innerhalb einer Modernisierung von bestehenden Regelstrukturen herbeizuführen. Diese eher organische Herangehensweise vermeidet die Schaffung von neuen Parallelstrukturen und baut bewusst auf einer häufig mühseligeren Veränderung von vorhandenen Regelstrukturen auf. Als Nachteil sind hierbei die von Beginn an höheren Widerstände in der Veränderung von Bestehendem und die meist niedrigere Umsetzungsgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist jedoch aufgrund der Einbindung in den Regelbetrieb und dem Verzicht auf Modellstrukturen eine höhere Wahrscheinlichkeit zur Etablierung von nachhaltig wirkenden Vernetzungsstrukturen gegeben.

Unabhängig von der Umsetzungsvariante wird deutlich, dass sich hinter dem Vernetzungsbegriff mehr als eine bloße Methode verbirgt. Vielmehr umfasst Vernetzung a priori auch ein anderes Verständnis von politischer Steuerung, institutioneller Verortung und professioneller Wahrnehmung. Über eine bloße Methode zur Beförderung von effektivem Handeln hinaus gilt es ergänzend, die damit verbundenen Veränderungen im institutionellen Selbstverständnis und die der Fremderwartung an andere Institutionen zu hinterfragen. Die Ebene des Netzwerkes ist als eine eigenständige Strukturebene zu begreifen, die nicht nebenbei im Handeln zwischen Fall und Feld stattfindet, sondern eine eigene Plattform mit speziellen Potenzialen, Dynamiken und Begrenzungen abbildet. Vernetzung verändert demzufolge neben der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen immer auch die beteiligten Institutionen, das Trägergefüge und die Formen politischer Steuerung.

Es bleibt festzuhalten, dass Vernetzung als Begriff einer weiteren Konkretisierung bedarf. Dem Ansatz wohnen Potenziale und Chancen inne, die weit über ein bloßes Verständnis von Vernetzung als Methode hinausgehen. Gleichzeitig ist aber auch die Entwicklung eines Verständnisses vonnöten, wonach Vernetzung nicht die Antwort auf alle Probleme sein kann und Grenzen des Ansatzes definiert werden. Die Perspektiven von Vernetzung liegen in einem anderen Blick auf die Modernisierung von Institutionen, die sich zwangsläufig durch ein Netzwerkhandeln an die neuen Rahmenbedingungen in der abgestimmten Wahrnehmung von Bedarfen und der Entwicklung von Angeboten anpassen. Außerdem gilt es zu beobachten, wie sich das professionelle Verständnis von Akteuren durch Vernetzungen ändert, die sich nicht mehr nur als Akteur einer bestimmten Institution, sondern auch als Teil eines Netzwerks mit teilweise heterogenen Handlungslogiken begreifen.

 

Literatur

  • BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012–2015. Berlin.
  • BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Bundestagsdrucksache 17/12200. Berlin.
  • Fischer, J. (2013): Vernetzung als zivilgesellschaftliches Paradigma – Herausforderungen für das Jugendamt bei der Gestaltung von Netzwerken. In: Eger, F./Hensen, G. (Hg.): Das Jugendamt in der Zivilgesellschaft. Weinheim, S. 144–163.
  • Fischer, J./Kosellek, T. (2013): Die Netzwerkorientierung in der Sozialen Arbeit – eine Einleitung. In: Fischer, J./Kosellek, T. (Hg.): Netzwerke in der Sozialen Arbeit. Theorien, Methoden, Anwendungen. Weinheim, S. 11–15.
  • Kardorff, E. von (1998): Kooperation, Koordination und Vernetzung. Anmerkungen zur Schnittstellenproblematik in der psychosozialen Versorgung. In: Röhrle, B./Sommer, G./Nestmann, F. (Hg.): Netzwerkintervention. Fortschritte der Gemeindepsychologie und Gesundheitsförderung Band 2. Tübingen, S. 203–222.
  • Kessl, F. (2011): Von der Omnipräsenz der Kooperationsforderung in der Sozialen Arbeit. Eine Problematisierung. In: Zeitschrift für Sozialpädagogik, 9. Jg./Heft 4/11, S. 405–415.
  • May, M. (2013): Netzwerktheorien in der Sozialen Arbeit. In: Fischer, J./Kosellek, T. (Hg.): Netzwerke in der Sozialen Arbeit. Theorien, Methoden, Anwendungen. Weinheim, S. 44–77.
  • Motzke, K./Schönig, W. (2012): Netzwerkorientierung als Arbeitsprinzip in der Sozialen Arbeit. In: neue praxis, 35. Jg./Heft 3/12, S. 231–241.
  • Santen, E. van/Seckinger, M. (2003): Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. Opladen.
  • Schubert, H. (2008): Netzwerkkooperation – Organisationen und Koordination von professionellen Vernetzungen. In: ders. (Hg.): Netzwerkmanagement. Koordination von professionellen Vernetzungen – Grundlagen und Praxisbeispiele. Wiesbaden, S. 7–105.
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