Kindergrundsicherung: Jedes Kind und jeder junge Mensch sind gleich viel wert!

Erweiterte Positionierung der Erziehungshilfeverbände zum Referent*innenentwurf des BMFSFJ vom 30.08.2023
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Aufruf der Erziehungshilfefachverbände zur Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die jenseits ihrer Herkunftsfamilien leben

Am 30.08.2023 wurde von Seiten des BMFSFJ ein „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weitere Bestimmungen“ vorgelegt.

Im Anschluss an eine Vorab-Stellungnahme stellen die Erziehungshilfeverbände AFET , BVkE , EREV und IGfH in ihrer erweiterten Positionierung zum Referent*innenentwurf fest, dass die besondere Lebenssituation von Careleaver*innen und jungen Menschen, die nicht mit ihrer „Herkunftsfamilie“ zusammenleben, noch immer nicht berücksichtigt wird

Insbesondere die Regelungen zum Garantiebetrag (§ 3 Abs. 2 BKG-E) und Zusatzbetrag (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BKG-E) führen dazu, dass Leistungen entgegen der Appelle der Fachverbände erneut elternabhängig ausgestaltet werden. So gehen beispielsweise die engen Voraussetzungen, unter denen junge Menschen selbst anspruchsberechtigt wären (Vollwaise oder Aufenthalt der Eltern unbekannt), an der Lebenswirklichkeit von Careleaver*innen vorbei. Die wenigsten sind Vollwaisen; in einer Vielzahl der Fälle ist der Aufenthaltsort der Eltern bekannt, es besteht jedoch aus gutem Grund kein Kontakt zu ihnen. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Zusatzbetrags ist das Zusammenleben in einer Familiengemeinschaft normiert – wieder eine Voraussetzung, die Careleaver*innen vom Erhalt des Zusatzbetrages vollständig ausschließt.

Die Erziehungshilfefachverbände warnen deshalb: Der Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen ist im bisherigen Regierungsentwurf weiterhin vom Mitwirkungswillen und der Mitwirkungsfähigkeit der Eltern und spezifischen Formen des familiären Zusammenlebens abhängig. Careleaver*innen werden in die Verantwortung und Spannungslage gebracht,  sich entweder dem hoch belastenden Kontakt zur Herkunftsfamilie auszusetzen oder auf die Kindergrundsicherung zu verzichten. Durch derartige Ausschlüsse und eine Schlechterstellung gegenüber gleichaltrigen Peers können sich ihre Armutsrisiken verschärfen.

Die Fachverbände fordern eindringlich, dass die Vorschläge zu Ausnahmeregelungen für Careleaver*innen und die Möglichkeit eines elternunabhängigen Zugangs zu den Leistungen bei der Einführung einer Kindergrundsicherung berücksichtigt werden.

Zur Positionierung mit allen Forderungen und Änderungsvorschlägen